Verkehrssicherungspflicht von Grundstücken
Verkehrssicherungspflicht von Grundstückseigentümern
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Eigentümer von Grundstücken zu überprüfen, ob von ihren Grundstücken eine Beeinträchtigung und/oder Gefahr für Personen und fremde Gütern ausgeht.
Grundsätzlich haben Eigentümer auf ihrem Grundstück und den Zuwegen Gefahren für Dritte zu beseitigen, sodass Unfälle und Verletzungen von Passanten vermieden werden.
Bei Grundstücken an Wirtschaftswegen ist zusätzlich der Bewuchs, insbesondere Hecken, Sträucher, Bäume und Unkraut, die eine Benutzung und den Bestand der Wege beeinträchtigen, zu entfernen.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers.