4. Nachbarschaft | © Gerhard Blum

4. Nachbarschaft

 

 

 

Die Nachbarschaften

1870 am 24.01. Betreffs unserer Nachbarschaften in Niederheimbach, fand sich noch eine interessante Eintragung in den alten Gemeinde - Protokollbüchern vom 24.1.1870. Danach wurde eine Neueinteilung der Nachbarschaften, „auf Grund der vielen Bauten auf der Pfalz“ beschlossen.  Die erste Nachbarschaft im Flecken ging demzufolge von Haus Nr. 1 bis 30. Zur zweiten Nachbarschaft zählten die Häuser 31 bis 63. Zur dritten Nachbarschaft zählten sämtliche auf der linken Seite nach Oberheimbach gelegenen Wohnhäuser und zur vierten Nachbarschaft sämtliche, auf der rechten Seite nach Oberheimbach zu gelegenen Wohnhäusern, der Pfalz. Der Heimbach war früher ja die Grenze und so hatte der Gemeinde Rat am 14.9.1846 über folgenden Antrag zu entscheiden:  „-----.Jene jungen Bürger welche sich seit dem Jahre 1825 auf der linken Bachseite ansiedelten, welche zur Gemeinde Oberdiebach, zu Kurpfalz gehört, bitten darum, im Gemeindeverband Niederheimbach bleiben zu dürfen“. Die Besiedelung der linken Bachseite begann schon vereinzelt um 1803. Zum Gem. Verband gehörten Niederheimbach, Oberheimbach und Trechtingshausen.                                                                                                                                                               Am Schluss seien noch die Aktivitäten des heutigen Nachbarschaftslebens der Niederheimbacher aufgezählt. Hier üben Nachbarschaften noch Funktionen aus, welche von anderen Institutionen kirchlicher, kommunaler oder gesellschaftlicher Art, nicht übernommen werden. Dazu gehört die Hilfeleistung bei Todesfällen, bei kirchlichen Anlässen zum Beispiel im gemeinschaftlichen Gebet durch Vorbeter, das Aufstellen und Schmücken der Fronleichnamsaltäre, die Unterhaltung der „Heilighäuschen“ und einiges mehr. Dies geschieht aber nicht mehr nach den strengen Regeln der Altväter, sondern auf freiwilliger Basis.                                                                                                                  

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